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Zur Dokumentation und Verbreitung hier die Forderungen der Besetzer_innen des Audimax, die das Unipersonal betreffen. Gerade externe Lektor_innen an Universitäten gehören zu den prekarisierten Gruppen in unserem Land.

Beschäftigungsverhältnisse des Lehrpersonals:

Auch für die Studierenden der Universität Wien ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und –verhältnisse des gesamten Lehrpersonals von großer Bedeutung, weil dadurch die Qualität und Kontinuität der Forschung gesichert wird und somit auch die Qualität der Lehre steigt.

* Externe LektorInnen sind gleichberechtigte Lehrende und Forschende an der Universität Wien und müssen als solche anerkannt werden.
* Senior Lecturers:

Senior Lecturers Stellen dürfen die LektorInnen nicht ersetzen, sondern sollen diese ergänzen und damit ein vertretbares Betreuungsverhältnis in den einzelnen Studienrichtungen ermöglichen.

Senior Lecturers sollen je nach Fach und Lehrveranstaltungen nicht mehr als 8 Semesterwochenstunden für eine Vollzeitstelle lehren. Der Rest der Zeit soll für die Forschung zur Verfügung stehen.

Senior Lecturers brauchen einen vollwertigen Arbeitsplatz an der Universität.

* Eine adäquate Infrastruktur, entsprechend dem österreichischen Arbeitsrecht, muss für alle Lehrenden, also auch für die LektorInnen zur Verfügung gestellt werden.

Für die damit weiterhin lehrenden LektorInnen verlangen wir, dass diese in länger als jeweils nur 6 Monate dauernde Arbeitsverhältnisse überführt werden. Alternativ dazu könnten auch Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, wie das der Kollektivvertrag in Aussicht stellt.

* Wir verlangen eine Aufstockung der Gehälter, die dem realen Arbeitsaufwand für gute Lehre entspricht!

Die willkürliche, vom realen Arbeitsaufwand entkoppelte Festlegung der Arbeitszeit für eine Lehrveranstaltung ist nicht angemessen. Insbesondere bei der Vorbereitung neuer Lehrinhalte und bei höheren TeilnehmerInnenzahlen ist der reale Zeitaufwand je Lehrveranstaltung allerdings deutlich höher. Ein Lehrauftrag mit zwei Wochenstunden pro Semester soll einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis im Ausmaß von 10 Wochenstunden (in Ausnahmefällen bei nachweislich geringerem Aufwand 8 Wochenstunden) mit sechs Monaten Gesamtdauer entsprechen.

* Wenn habilitierte UniversitätsdozentInnen im Rahmen ihrer Venia Pflichtlehrveranstaltungen abhalten, fordern wir deren adäquate Abgeltung gemäß dem Kollektivvertrag.
* Die Anstellungen der StudienassistentInnen müssen transparent erfolgen und eine angemessene Bezahlung gewährleistet werden.